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Wettkampfkleidung der LG Donau- Ries
Laut Wettkampfbestimmungen des Bayerischen und Deutschen Leichtathletikverbandes sind an offiziellen Wettkämpfen und Meisterschaften die teilnehmenden Athleten verpflichtet, in einer einheitlichen Wettkampfkleidung anzutreten. Diese wird von den einzelnen Vereinen festgelegt.
Der Vereinsausschuss der LG Donau-Ries legte in der Vereinsausschusssitzung vom 10.02.2014 folgende Trikotverordnung fest:
Einschließlich dem Schüler A-Jahrgang (ab 14 Jahre) sind die Athleten verpflichtet, an Meisterschaften (ab Schwäbischer Ebene aufwärts) und offiziellen Leichtathletikmeetings in den aktuellen Trikots und den dazugehörigen Hosen der LG Donau-Ries zu starten.
Athleten, die sich weigern, die Verordnung zu beachten, werden ermahnt und mit einem einstweiligen Startverbot belegt, sollten sie hier nicht einlenken
Der Vorstand stimmt dem Vereinsausschuss zu, die Regelung tritt in Kraft.